Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 15.05.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der ENLIX GmbH und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Schulungs- und Werkleistungen. Sie werden Vertragsbestandteil, soweit im Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der ENLIX GmbH, Pilatusstrasse 10, 8330 Pfäffikon Zürich (nachfolgend "ENLIX") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Kunde") über die von ENLIX erbrachten Dienstleistungen.
1.2
ENLIX richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des Art. 2 OR sowie vergleichbare Akteure nach deutschem und österreichischem Recht. Verträge mit Konsumenten (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bzw. Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des KSchG) werden nicht abgeschlossen.
1.3
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ENLIX ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss
2.1
Angebote von ENLIX sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2
Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Beratungsvertrags, durch elektronische Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Auftragsbestätigung zustande.
2.3
Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der Bestätigung per E-Mail.
3. Leistungsumfang
3.1
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot. Insbesondere werden dort beschrieben:
- Art und Umfang der Beratungs-, Schulungs- oder Werkleistung
- vereinbarte Lieferergebnisse (Deliverables)
- Zeitrahmen
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Vergütung
3.2
ENLIX erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Beauftragten (Art. 398 OR). ENLIX schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
3.3
ENLIX ist berechtigt, einzelne Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, soweit dies dem Vertragszweck nicht zuwiderläuft. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bei ENLIX.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1
Der Kunde stellt ENLIX rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Mitarbeitenden zur Verfügung.
4.2
Verzögerungen in der Leistungserbringung, die auf unzureichender Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen zu Lasten des Kunden. ENLIX ist berechtigt, hierdurch entstehende Mehraufwände zusätzlich in Rechnung zu stellen.
4.3
Der Kunde benennt eine verbindliche Ansprechperson, die zur Entscheidung über projektbezogene Fragen berechtigt ist.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot. ENLIX arbeitet vorrangig auf Festpreisbasis. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2
Reisekosten innerhalb der DACH-Region sind, sofern nicht anders vereinbart, in der Festpreis-Vergütung enthalten. Reisekosten ausserhalb der DACH-Region werden gegen Beleg gesondert in Rechnung gestellt.
5.3
Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Festpreis-Mandaten ist ENLIX berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent der Gesamtvergütung bei Vertragsbeginn zu fakturieren.
5.4
Bei Zahlungsverzug ist ENLIX berechtigt, Verzugszins in der gesetzlichen Höhe gemäss Art. 104 OR zu verlangen.
6. Geheimhaltung
6.1
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt fort.
6.2
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- bei Vertragsabschluss bereits öffentlich bekannt waren
- ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden
- der empfangenden Partei rechtmässig von Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind
6.3
ENLIX ist berechtigt, den Kunden nach Vertragsabschluss in einer Referenzliste zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Eine inhaltliche Beschreibung des Mandats erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
7. Datenschutz
7.1
Soweit ENLIX im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, geschieht dies im Auftrag des Kunden im Sinne von Art. 9 revDSG bzw. Art. 28 DSGVO. Die Parteien schliessen hierzu eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab.
7.2
Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitenden des Kunden im Rahmen der Leistungserbringung erfolgt nach Massgabe der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.enlix.de/datenschutz.
8. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
8.1
An sämtlichen im Rahmen des Vertrags erstellten Lieferergebnissen (Konzepte, Software-Code, Dokumentationen, Schulungsmaterialien) räumt ENLIX dem Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke ein.
8.2
Die Übertragung weitergehender Rechte (insbesondere ausschliessliche Nutzungsrechte oder Übertragung des Eigentums an Software-Code) bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im Einzelvertrag und einer entsprechenden Vergütung.
8.3
Bestandsmaterial von ENLIX (vorgefertigte Methoden, Frameworks, generische Code-Bibliotheken, Schulungsformate) bleibt im alleinigen Eigentum von ENLIX. Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglichen Nutzung.
8.4
Der Kunde garantiert, dass alle ihm überlassenen Materialien (Texte, Bilder, Daten) frei von Rechten Dritter sind und stellt ENLIX von allfälligen Ansprüchen Dritter frei.
9. Haftung
9.1
ENLIX haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von ENLIX oder ihren Erfüllungsgehilfen.
9.2
Im Übrigen ist die Haftung von ENLIX für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Verhalten entstehen, der Höhe nach beschränkt auf den Betrag der für das jeweilige Mandat vereinbarten Vergütung.
9.3
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen.
9.4
Beratungsergebnisse, Strategie-Empfehlungen und KI-generierte Inhalte sind als Entscheidungsgrundlage zu verstehen. ENLIX haftet nicht für unternehmerische Entscheidungen, die der Kunde auf Basis dieser Ergebnisse trifft.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1
Einzelmandate enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung.
10.2
Laufende Beratungsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
10.3
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlicher Vertragsverletzung, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung oder Insolvenz einer Partei.
10.4
Kündigungen bedürfen der Schriftform oder der Erklärung per E-Mail.
11. Schlussbestimmungen
11.1
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des IPRG.
11.2
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Zürich, Schweiz. ENLIX ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
11.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.4
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller darauf basierenden Einzelverträge bedürfen der Schriftform oder der Bestätigung per E-Mail. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.